Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere Verkaufs- und Liefervereinbarungen zugrunde.
- Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig fest gestellt. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm wegen Gegenansprüchen kein Zurückhaltungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch zu.
- Wir speichern personenbezogene Daten aufgrund vorvertraglicher Beziehungen.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen ist, einschließlich Verpackung, ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
3. Versand
Der Versand erfolgt, soweit nicht anderes vereinbart ist, für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Tritt während des Transportes ein Schaden auf oder wird die im Frachtbrief/Lieferschein aufgeführte Ware nicht vollzählig angeliefert, so hat sich der Warenempfänger durch den Auslieferer (bei Speditionsversand = LKW-Fahrer; bei Bundesbahnversand = Güterempfangsbahnhof) sofort auf dem Frachtbrief den Schaden detailliert vermerken und mit Unterschrift bestätigen zu lassen. Der Frachtbrief mit Schadensvermerk ist uns zur Geltendmachung der Ersatzansprüche für den Käufer zu übergeben; zur klageweisen Durchsetzung der Ansprüche sind wir nicht verpflichtet, jedoch verpflichten wir uns zu sämtlichen zumutbaren Maßnahmen, um dem Kunden die klageweise Durchsetzung zu ermöglichen. Auch wenn Lieferung frei Empfangsstation des Käufers vereinbart ist, trägt der Käufer die Gefahr der Versendung. In diesen Fällen leisten wir jedoch bei Transportschäden soweit und in dem Umfang Ersatz, als wir selbst Ersatz des Transportschadens erhalten. Die Ersatzleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Ersatzlieferung oder Gutschrift des Erstattungsbetrags.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst jeweils zu bezahlenden Bankzinsen zu entrichten. Der Käufer hat ohne Nachweis der von uns zu bezahlenden Bankzinsen an uns Verzugszinsen von mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; im letzteren Fall hat der Käufer uns den tatsächlichen Schaden zu ersetzen.
Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, können wir abweichend von den vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
5. Beanstandungen, Haftung
- Wir leisten Gewähr dafür dass unsere Erzeugnisse dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Versandes entsprechen. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist die fachgerechte Handhabung unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.
- Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns unbeschadet gesetzlicher Rügefristen spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Sendung schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel begründen keinerlei Ansprüche gegen uns.
- Ziff. V.2 gilt entsprechend für nicht offensichtliche Mängel, sofern der Käufer Kaufmann ist.
- Bei Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware und rechtzeitiger Anzeige des Mangels (Ziff. V.2 und 3) leisten wir kostenlosen Ersatz für die fehlerhafte Ware. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Wandlung oder Minderung zu.
- Im Beanstandungsfall muß uns auf Verlangen seitens des Käufers die Möglichkeit der Nachprüfung durch Einsendung von Materialproben gegeben werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer keine Gewährleistungsansprüche gegen uns zu, es sei denn, dass die Verletzung der Verpflichtung unsere Überprüfung der Schadenssache weder behindert noch erschwert. Die Kosten der Einsendung von Materialproben gehen zu unseren Lasten, falls das gelieferte Material mangelhaft war.
- Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns wegen Lieferung mangelhafter Ware oder sonstiger Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche wegen Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
6. Lieferung und Abnahme
Betriebsstörungen, die durch verspätetet Lieferung unsererseits rechtzeitig bestellter Betriebsmittel verursacht werden, ferner durch Feuerschäden, Verkehrsstockungen, Energie- und Rohstoffmangel, hoheitliche Eingriffsmaßnahmen in unseren Betrieb sowie alle Folgen höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Unruhen und dergl. befreien uns für die Dauer der Störung und einer angemessenen anschließenden Betriebsaufnahmefrist von unserer Lieferverpflichtung und berechtigen beide Teile, vom Vertrag zurückzutreten, falls der vereinbarte Liefertermin um mehr als 1 Monat überschritten wird.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises, sowie der Begleichung früherer Forderungen an den Kunden unser Eigentum.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung an Dritte oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
Forderungen aus einer Weiterveräußerung an Dritte oder aus Verarbeitung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.
Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Bei Übersicherung um mehr als 25% erfolgt entsprechende teilweise Freigabe durch uns.
Die Einziehungsbefugnis des Käufers erlischt auch, wenn sich der durch Tatsachen begründetet Verdacht ergibt, dass der Käufer in Vermögensverfall gerät oder sich in Vermögensverfall befindet.
Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug oder ergibt sich aus der durch Tatsachen begründetet Verdacht, dass der Käufer in Vermögensverfall gerät/geraten ist, können wir unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wieder an uns nehmen, ohne dass hierin unbeschadet zwingender abweichender gesetzlicher Vorschriften ein Rücktritt vom Vertrag mit dem Käufer liegt. Der Käufer erklärt sich unwiderruflich mit der Abholung durch unseren Beauftragten einverstanden, ebenso damit, dass diese zum Zweck der Abholung seine Räume betreten.
8. Anwendungsvorschriften
Beim Einsatz von ELKA-Schleifkörpern sind die Vorschriften des Verbandes der Europäischen Schleifmittel Hersteller (FEPA), sowie die einschlägigen Unvallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften zu beachten. Die von uns vorgegebenen maximalen Umfangsgeschwindigkeiten sind einzuhalten.
9. Auskunftserteilung und Beratung
Beratungen und Auskunftserteilungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Bei erkennbarer erheblicher Bedeutung, insbesondere wirtschaftlich weitreichender Tragweite der Auskunftserteilung für den Kunden, weiter bei Auskunftserteilungen und Beratungen über spezifische fallbezogenen Anwendung erfolgt die Beratung als vorvertragliche/kaufvertragliche Nebenverpflichtung.
10. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wiedergeltingen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, insbesondere für das Mahnverfahren, Memmingen vereinbart.